Mit der Körperschaftsteuer-Kurzinformation Nr. 2 vom 18. Februar 2025 informiert das Finanzministerium (FM) Schleswig-Holstein über die Verpflichtung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, zur elektronischen Abgabe der Körperschaftsteuererklärung mittels ELSTER. Gemäß § 31 Abs. 1a Satz 1 KStG ist die Übermittlung der Erklärung „KSt 1“ einschließlich der Anlage „Gem“ zwingend auf elektronischem Weg vorzunehmen. Eine Abweichung hiervon ist lediglich im Ausnahmefall zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag möglich (§ 31 Abs. 1a Satz 2 KStG i.V.m. § 150 Abs. 8 AO).
Die elektronische Übermittlung erfolgt über das ELSTER-Portal (www.elster.de). Vereine können dort nach Registrierung über „Mein ELSTER“ kostenlos und ohne Zusatzsoftware ihre Steuererklärungen erstellen und übermitteln.
Zur Unterstützung stellt die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen einen praxisorientierten Leitfaden zur Verfügung, der die notwendigen Schritte zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung erläutert. Darüber hinaus verweisen die Finanzverwaltungen auf ergänzende Informationsbroschüren wie „Vereine und Steuern“ sowie „Steuertipps für Vereine“ des FM Schleswig-Holstein.
Die aktuelle Kurzinformation ersetzt die vorangegangene Version aus dem Jahr 2020 (FM Schleswig-Holstein v. 9.11.2020 – VI 314-S 2932-087/01).
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