Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Stand zum 09.02.2024 auf seiner Website Fragen und Antworten zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachspenden veröffentlicht. Hierdurch soll Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Abwicklung von Sachspenden gegeben werden. Das BMF hatte hierzu bereits im Jahr 2021 (Gz.: III C 2 – S 7109/19/10002 :001) ein Schreiben mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt.
Es wird unter anderem die folgende Frage auf der Website des BMF beantwortet:
“1. Welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen haben Warenspenden aus dem Betriebsvermögen?
Sachspenden unterliegen als sogenannte „unentgeltliche Wertabgabe“ nach dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand oder seine Bestandteile zum Zeitpunkt des Erwerbs den spendenden Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat.
Die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteuerabzugs, der dem Vorsteuerabzugsberechtigten bei Erwerb des Gegenstandes zugutegekommen ist. Es soll ein unversteuerter Letztverbrauch verhindert werden, der mit der sogenannten Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie unionsrechtlich nicht vereinbar wäre.
Ein genereller Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Sachspenden würde im Ergebnis auf eine Steuerbefreiung mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug hinauslaufen und gegen Unionsrecht verstoßen.”
Das FAQ des BMF ist begrüßenswert und erleichtert den Umgang mit Sachspenden und etwaiger Umsatzsteuer. Dies hatte in der Vergangenheit regelmäßig für Diskussionsbedarf mit der Finanzverwaltung gesorgt, insbesondere wurden aus dem BMF-Schreiben offen gebliebene Fragen zum Umgang von Sachspenden in Form von Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln beantwortet. Die FAQ finden Sie über diesen Link. Wenn auch Sie Schwierigkeiten bei der Bewertung der Sachspenden und einer etwaigen Umsatzsteuerpflicht haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen.
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