Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt (Erlass vom 02.04.2020 – 42-S 0187-6) hat klargestellt, dass gemeinnützige Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen eine steuerpflichtige Tochter-GmbH errichten können, die (gewerbliche) Auftragsforschung betreibt. Bei dieser Gestaltung verbleibt ein Teil der Auftragsforschung bei der gemeinnützigen Muttereinrichtung und bleibt weiterhin steuerbegünstigt. Die darüber hinausgehende Auftragsforschung wird in der gewerblichen Tochtergesellschaft durchgeführt und gefährdet nicht die Gemeinnützigkeit der Muttergesellschaft.
Überlässt die Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft Personal und Geräte, so ist das Entgelt hierfür sowie die Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft auf Ebene der Muttergesellschaft dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. In Sachsen-Anhalt führt dieser Erlass zu mehr Rechtssicherheit. Ob die Dividenden wirklich zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist, oder soweit die Voraussetzungen vorliegen – dem Vermögensverwaltungsbereich, ist fraglich.
Grundsätzlich geht die Finanzverwaltung nach wie vor davon aus, dass eine Dividende auf Ebene des Dividendenempfängers dem Bereich zuzuordnen ist, dem die Beteiligung an der Tochtergesellschaft angehört. In der Abwehrberatung könnte man hier sicherlich auch anders argumentieren