Neben dem von uns in regelmäßigen Abständen durchgeführten „FORUM GEMEINNÜTZIGKEIT“, führen unsere Expert:innen für Ihre Organisation gerne auch individuelle Vorträge oder Seminare durch – sowohl virtuell als auch klassisch analog in Präsenz bei Ihnen oder uns vor Ort.
Unser Anspruch ist es dabei, Sie stets auf dem Laufenden zu halten, sodass Sie Problembereiche erkennen und einen Weg finden, mit diesen rechtssicher und im Sinne Ihrer steuerbegünstigten Zielsetzung umzugehen.
Die Inhalte unserer Veranstaltungen sind auf die Besonderheiten von gemeinnützigen Einrichtungen zugeschnitten. Die Spannweite der Themen reicht von den Grundlagen der Gemeinnützigkeit bis hin zu den spezifischen Aspekte einzelner Rechtsgebiete.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die folgenden Kategorien:
Gemeinnützigkeitsrecht (z. B. Spenden und Sponsoring)
Vereinsrecht (z. B. Gründung und Satzung sowie Mitgliederversammlungen)
Stiftungsrecht (z. B. Angemessenheit von Organvergütungen)
Umsatzsteuerrecht (z. B. Reverse-Charge-Verfahren i. S. d. § 13b UStG)
Lohnsteuerrecht (z. B. Ehrenamt- und Übungsleiterpauschale)
Arbeitsrecht (z. B. angestellte und freie Mitarbeitende)
Datenschutz (z. B. Datenschutz in Microsoft 365 richtig managen)
IT-Sicherheit (z. B. Awareness-Schulungen von Mitarbeitenden)
Microsoft 365 (z. B. Digitaler Rechnungseingang mit Microsoft 365)
Viele unserer Expert:innen sind selbst Lehrbeauftrage an Hochschulen oder Akademien und publizieren in namhaften Kommentaren und Zeitschriften zum Gemeinnützigkeitsrecht. Einige waren bereits in einer gemeinnützigen Einrichtung tätig, andere wiederum kommen direkt aus der Finanzverwaltung und entwickelten dort Ihre Begeisterung für das Gemeinnützigkeitsrecht.
Was sie eint ist der Wille, ihre langjährige praktische Erfahrung in dieser außergewöhnlich schönen Materie an Sie weiterzugeben, denn:
Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen, sondern handeln.
– Herbert Spencer
Lassen Sie uns wissen, mit welchem Wissen wir Sie begeistern dürfen!