Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

03.11.2023
Gemeinnützigkeit
1 Minute

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 24. Oktober 2023 (Az. IV C 4 - S 2223/19/10003 :023) wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine den zeitlichen Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt.

Durch dieses Schreiben wir der zeitliche Anwendungsbereich der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (BStBl I, S. 330), vom 7. Juni 2022 (BStBl I, S. 923) und vom 13. März 2023 (BStBl I, S. 404) bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Unter anderem betrifft dies die folgenden Maßnahmen:

a) BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (BStBl. I, S. 330)

  • Vereinfachter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen

  • Spendenaktionen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten, auch wenn dies nicht vom Satzungszweck umfasst ist

  • Steuerunschädliche Verwendung von steuerbegünstigten Mitteln einer gemeinnützigen Organisation

  • Vorrübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

  • Zuwendung als Sponsoring-Maßnahme und damit als Betriebsausgabe

  • Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Personal

  • Keine Umsatzbesteuerung für unentgeltliche Überlassung von Wohnraum

b) BMF-Schreiben vom 7. Juni 2022 (BStBl. I, S. 923)

  • Unterstützung an Arbeitnehmer

  • Arbeitslohnspenden

c) BMF-Schreiben vom 13. März 2023 (BStBl. I, S. 404)

  • Umsatzsteuer: Bei einer unentgeltlichen Leistung, die unmittelbar die Reparatur von kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine zum Ziel hat, wird aus Billigkeitsgründen von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe abgesehen

Die drei BMF-Schreiben findet man hier:

BMF-Schreiben vom 17.03.2022: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

BMF-Schreiben vom 07.06.2022: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen (bundesfinanzministerium.de)

BMF-Schreiben vom 13.03.2023: Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine (bundesfinanzministerium.de)

Bildnachweis:HUNG CHIN LIU/Stock-Fotografie-ID:1487949180

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Möhlstraße 35
81675 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Pixel