Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) hat darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission in einem Arbeitsprogramm einen Fahrplan für erhebliche Vereinfachungen veröffentlicht hat. Ziel ist es, die administrativen, regulatorischen und berichtsbezogenen Belastungen für Unternehmen drastisch zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Nun sollen insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung – namentlich Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Corporate Due Dilligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung – entsprechende bürokratische Entlastungen erwirkt werden.
In diesem Zusammenhang veröffentlichte die EU-Kommission auch den sog. „Competitiveness Compass“, der der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung eines nachhaltigen Wohlstands dienen soll. In diesem Zusammenhang wurde das Ziel gesetzt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen um mindestens 25 % und für KMU um mindestens 35 % zu verringern.
Die Veröffentlichung erster Vorschläge mit Erleichterungen im Nachhaltigkeitsbereich ist für den 26. Februar 2025 geplant. Das sind tendenziell sehr gute Nachrichten für Unternehmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
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