Neuerungen im Bereich der Außenprüfung

25.07.2023
Aktuelles
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Gesetzgeber und Finanzverwaltung sind stetig bemüht, Unternehmen steuerlich immer stärker an die Kandare zu nehmen.

Durch das Gesetz verschiedene Gesetzte, insbesondere das Gesetz zur (sog.) Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (sog. „DAC 7-Umsetzungsgesetz“) wurden in der Abgabenordnung diverse Änderungen vorgenommen, die der Modernisierung des steuerlichen Außenprüfungsverfahrens dienen sollen und die eine beschleunigte Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen ermöglichen sollen.

Nach der Gesetzesbegründung stellt in der Praxis der häufig lange Zeitraum zwischen Prüfungsbeginn und Prüfungsabschluss für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Belastung dar. Das entspricht auch unserer Beobachtung. Hier würde meistens schon eine effiziente und gut strukturierte Durchführung von Betriebsprüfungen seitens der Finanzverwaltung helfen. Durch neue gesetzliche Regelungen soll dieser Belastung durch einen früheren Beginn und Abschluss entgegengewirkt werden. Dabei soll die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen im Vordergrund stehen. Hierzu werden den Unternehmen erweiterte Mitwirkungspflichten auferlegt, während die Außenprüfer u.a. Prüfungsschwerpunkte benennen oder Zwischengespräche führen sollen.

Nicht kooperative Steuerpflichtige werden mit erweiterten Mitwirkungspflichten konfrontiert, während die Finanzverwaltung durch frühzeitigere Bekanntgabe von Prüfungsanordnungen, zügigere Abwicklung von Betriebsprüfungen, Benennung von Prüfungsschwerpunkten und Führen von Zwischengesprächen die Durchführung von Betriebsprüfungen beschleunigen soll.

Von besonderer Bedeutung, die unmittelbar Mitarbeiter im Rechnungswesen betrifft und hinsichtlich finanzieller Folgen ein fristgerechtes Handeln erfordert, ist die Einführung eines sogenannten qualifizierten Mitwirkungsverlangens mit der Möglichkeit ein sogenanntes Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen.

Die neuen Regelungen sind im Wesentlichen erstmals auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 entstehen.

Angesichts der zusätzlichen Druckmöglichkeiten der Finanzverwaltung ist es wichtiger denn je, dass Unternehmen einerseits kooperativ mit der Betriebsprüfung zusammenarbeiten, andererseits aber auch ihre Rechte kennen, um eine effiziente und zuügige Durchführung der Prüfung durchzusetzen. Dabei helfen wir Ihnen gern.

Bildnachweis:nullplus/Stock-Fotografie-ID:474223474

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