Forderungen vom Bündnis für Gemeinnützigkeit an eine neue Bundesregierung

17.01.2025
Gemeinnützigkeit
2 Minuten

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat mit ihrem Positionspapier vom 28.11.2024 zentrale Maßnahmen von einer zukünftigen Bundesregierung zur Förderung einer aktiven Zivilgesellschaft als Überlebensvoraussetzung einer freiheitlichen Demokratie und des Fundaments eines gesellschaftlichen Zusammenhalts vorgestellt. Nach dem Koalitionsbruch vom 06.11.2024 und anschließender Vertrauensfrage durch den Bundeskanzler steht am 23.02.2025 die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag an.

Über das Bündnis für Gemeinnützigkeit

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit ist ein Zusammenschluss führender Dachverbände, unabhängiger Organisationen und Expert:innen des Dritten Sektors. Es vertritt Organisationen mit über 30 Millionen Mitgliedern und setzt sich für die Stärkung des Dritten Sektors sowie der zivilgesellschaftlichen Beteiligung in Deutschland ein. Auch wir von SCHOMERUS sind im Beirat vom Bündnis für Gemeinnützigkeit vertreten.

Inhalt des Positionspapiers

Eine aktive Zivilgesellschaft ist nach Auffassung der Verfasser unverzichtbar für eine offene Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Angesichts zunehmender politischer Einschränkungen fordert das Bündnis für Gemeinnützigkeit die kommende Bundesregierung auf, den gemeinnützigen Sektor nachhaltig zu fördern. Hierfür sollen fünf zentrale Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Zivilgesellschaft als eigenständigen Akteur respektieren
    Die Zivilgesellschaft muss als unabhängiger Akteur anerkannt und systematisch in politische Entscheidungen einbezogen werden.

  2. Entlastung von Bürokratie und Verwaltungsvereinfachung
    Unnötige Verwaltungslasten sollen durch einheitliche Register und Prüfmechanismen reduziert werden. Hierfür soll der Normenkontrollrat eine entsprechende Prüfung etablieren und ein einheitliches Registerkonzept nach dem Once-Only-Prinzip einführen.

  3. Zeitgemäßes Gemeinnützigkeitsrecht
    Es wird die Schaffung von Rechtsicherheit durch Reduzierung von Haftungsrisiken, beispielsweise durch Einführung einer Business-Judgement-Rule, gefordert. Außerdem sollen die Hürden für Sachspenden abgebaut werden und das durch die Gerichte bereits beanstandete “doppelte Satzungserfordernis” des § 57 Abs. 3 AO abgeschafft werden.

  4. Praxistaugliches Haushalts- und Zuwendungsrecht
    Anpassungen im Haushaltsrecht sollen die Praxisfreundlichkeit und Einheitlichkeit von Förderregularien verbessern.

  5. Engagementförderung muss kommunale Pflichtaufgabe werden
    Der Bund soll Engagement als kommunale Pflichtaufgabe finanziell unterstützen und eine zentrale Koordinierung auf Bundesebene etablieren.

Fazit

Die Umsetzung dieser Maßnahmen stärken die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen und sichern die Basis für eine aktive und demokratische Zivilgesellschaft. Es sollen insbesondere auch Anreize geschaffen werden, damit sich die Bevölkerung im Dritten Sektor engagiert. Wir von SCHOMERUS unterstützen diese Zielsetzungen und engagieren uns weiterhin dafür, dass der Dritte Sektor nicht nur gut beraten und geprüft, sondern auch gestärkt wird.

Das ganze Positionspapier finden Sie hier:
FORDERUNGEN DES BÜNDNIS FÜR GEMEINNÜTZIGKEIT ZUR BUNDESTAGSWAHL 2025

Bildnachweis:leolintang/Stock-Fotografie-ID:2156579154

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