Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler sind lohnsteuerfrei

20.12.2019

Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 11.07.2019, Az.: 14 K 1653/17 L – Revision am BFH unter Az.: VI R 28/19) hat entschieden, dass Feiertags- und Nachtzuschläge für Profisportler lohnsteuerfrei sind. Die Reise im Mannschaftsbus für Profisportler gilt als Arbeitszeit, und zwar auch die Fahrt an einem Sonn- oder Feiertag oder über Nacht. Der zusätzlich zum regulären Lohn gezahlte Zuschlag ist lohnsteuerfrei.

Immer bestens informiert mit den Newslettern von SCHOMERUS

Steuerberatung und Rechtsberatung
Schomerus & Partner mbB
Steuerberater Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfung
Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Deichstraße 1
20459 Hamburg
Berlin
Bülowstraße 66
10783 Berlin
München
Möhlstraße 35
81675 München
Stralsund
An den Bleichen 15
18435 Stralsund
Düsseldorf
Königsallee 61
40215 Düsseldorf
Pixel